A. Allgemeines

I. Geltungsbereich

1. Beim Kauf von Waren oder Bezug sonstiger Leistungen von der Hornbach Baustoff Union GmbH und Ihrer Tochtergesellschaften Union Bauzentrum Hornbach GmbH, Robert Röhlinger GmbH und Ruhland-Kallenborn & Co. GmbH (jeweils „Verkäufer“ im Sinne dieser AGB) über dasOnline Kundenportalgelten ausschließlich die Regelungen aus den Teilen A und B dieser Bedingungen (nachfolgend gemeinsam „Bedingungen“). Den jeweiligen Vertragspartner kann der Kunde (gn) dem Impressum entnehmen, das bei den einzelnen Artikeln jeweils angezeigt wird.

2. Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden dessen Zahlung vorbehaltlos annimmt.

II. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für ein mit dem Verkäufer gegebenenfalls zustande kommendes Vertragsverhältnis sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und etwaiger Kollisionsrechte.

2. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Als Erfüllungsort der Leistung und etwaiger Nacherfüllungsansprüche sowie als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz des Verkäufers – Neustadt/Weinstraße – vereinbart. Dem Verkäufer bleibt es jedoch vorbehalten, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

4. Die Hornbach Baustoff Union GmbH, einschließlich ihrer Tochterunternehmen (Union Bauzentrum Hornbach GmbH, Ruhland-Kallenborn & Co. GmbH, Robert Röhlinger GmbH, Ets. Camille Holtz & Cie. SA), ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

III. Datenschutz

1. Der Verkäufer geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z. B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verwendet.

2. Die Mitarbeiter und Beauftragten des Verkäufers sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte können Sie jederzeit im Internet unter denDatenschutzhinweisenentnehmen.

IV. Kundenkonto

1. Eine Bestellung kann nur mittels Registrierung für ein dauerhaftes Benutzerkonto („Kundenkonto“) auf dem Online Kundenportal erfolgen. Die Nutzung zusätzlicher Services des Verkäufers ist nur bei Registrierung für ein Kundenkonto möglich.

2. DasOnline Kundenportalsteht nur Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zur Verfügung. Die Freischaltung des Zugriffs und somit die Eröffnung des Kundenkontos erfolgt durch den Verkäufer nach Prüfung der Voraussetzungen. Eine Registrierung bzw. Freischaltung allein durch den Kunden ist nicht möglich. Um auf das Online Kundenportal zugreifen zu können, muss der Kunde zuvor seinen Wunsch nach Zulassung gegenüber der Niederlassung des Verkäufers schriftlich äußern. Dort wird dann der Prüf- und ggf. Freischaltprozess durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucher keinen Zugriff auf das Online Kundenportal haben.

3. Beim Anlegen des Benutzerkontos wird die Zustimmung zur Geltung dieser Bedingungen für künftige Käufe vereinbart.

4. Sofern der Kunde ein Kundenkonto anlegt, wählt sich der Kunde bei der Registrierung selbst ein Passwort, mit dem er sich künftig „Einloggen“ kann. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und nicht weiterzugeben. Hat der Kunde Grund zur Annahme, dass sein Passwort anderen bekannt ist, ist dieses unverzüglich zu ändern.

5. Nach Einrichtung eines Kundenkontos ist eine Nutzung der damit verbundenen Funktionen im vom Verkäufer jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Rahmen möglich; ein Anspruch auf diese Funktionen besteht jedoch nicht und eine Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet.

6. Sofern der Kunde die Löschung seiner Kundendaten und/oder seines Kundenkontos verlangt, ist eine Nutzung des Kundenkontos durch den Kunden (wenn dies nicht mittels entsprechender Kundenkonto-Funktion verlangt wird: nach entsprechender Bearbeitung durch den Verkäufer) nicht mehr möglich. In der Folge löscht der Verkäufer das betroffene Kundenkonto. Der Verkäufer hat zudem das Recht, Kundenkonten, die länger als 4 Jahre nicht mehr benutzt wurden, zu löschen.

7. Veröffentlicht der Kunde Inhalte auf dem Online Kundenportal, die gegen diese Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, ist der Verkäufer berechtigt, diese Inhalte ganz oder teilweise zu löschen. Der Verkäufer hat in diesen Fällen zudem das Recht, den Kunden zu verwarnen, die Bereitstellung weiterer Inhalte durch den Kunden technisch zu verhindern und/oder das Kundenkonto zu löschen. Bevor der Verkäufer das Kundenkonto löscht, informiert er den Kunden über die Gründe der Löschung mit einer Frist von zwei Wochen vor Wirksamkeit der Löschung unter Angabe möglicher Rechtsbehelfe des Kunden gegen diese Entscheidung. Soweit die Löschung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher oder gerichtlicher Anforderung oder auf einer vom Verkäufer abgegebenen Unterlassungserklärung beruht oder die Information an den Kunden rechtlich unzulässig ist, entfällt die Information an den Kunden.

B. Online bestellen

I. Angebotsanfragen, Vertragsschluss, Vertragstext

1. Die im Online Kundenportal präsentierten Produkte und Leistungen sind mit unverbindlichen Netto-Preisen dargestellt. Diese Preisangaben sind freibleibend. Verbindlich sind allein die später im Angebot aufgeführten Preise.

2. Bezüglich der im Online Kundenportal präsentierten Produkte und Leistungen kann der Kunde zunächst ein Angebot vom Verkäufer abfragen. Dazu sind durch den Kunden durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ einzelne Artikel und Mengen auszuwählen. Die Angebotsanfrage erfolgt durch Anklicken des Buttons „Angebot anfragen“ im Warenkorb und anschließender Eingabe der abgefragten Daten. Im Anschluss erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung hinsichtlich seiner Angebotsanfrage. Der Verkäufer prüft sodann, ob und ggf. welche Inhalts dem Kunden ein Angebot zum Kauf gemacht wird. Das Angebot wird dem Kunden ggf. über das Online Kundenportal übermittelt. Zudem wird der Kunde über die Einstellung des Angebots in das Online Kundenportal per E-Mail benachrichtigt.

3. Wenn dem Kunde ein Angebot vorliegt, kann er es entweder insgesamt durch Anklicken des Buttons „Alle Artikel aus dem Angebot akzeptieren“ oder in Teilen, wenn nur bestimmte Positionen ausgewählt werden, durch Anklicken des Buttons „ausgewählte Artikel aus dem Angebot akzeptieren“ annehmen und so eine verbindliche Bestellung auslösen. Nach Anklicken einer der beiden vorgenannten Alternativen erhält der Kunde per E-Mail eine automatische Bestelleingangsbestätigung.

4. Vor Abschluss der Angebotsanfrage hat der Kunde die Möglichkeit, seine Angaben auf Eingabefehler zu prüfen und diese durch Klicken auf den Hyperlink „ändern“, der dem jeweiligen Artikel zugeordnet ist, zu berichtigen.

5. Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich wie folgt zustande:
Die Einstellung des Angebots an den Kunden durch den Verkäufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Käufer ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Einstellen in das Online Kundenportal anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Anklicken des Buttons „Alle Artikel aus dem Angebot akzeptieren“ oder, wenn nur bestimmte Positionen ausgewählt werden, durch Anklicken des Buttons „ausgewählte Artikel aus dem Angebot akzeptieren“.

II. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnung, Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

1. Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich ab Lager, jedoch zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager. Die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten werden dem Kunde in Rechnung gestellt, sofern im Einzelfall nichts anders vereinbart ist. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3. Der Verkäufer und der Kunde vereinbaren, dass Rechnungen elektronisch versendet werden.

4. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis zur Zahlung fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben seine Gegenrechte, insbesondere solche gem. Ziff. B. V. 1. dieser Bedingungen, unberührt.

III. Lieferung, Gefahrübergang, Lieferverzug, Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist (vgl. Ziff. A. II. 3. dieser Bedingungen). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift auf dem deutschen Festland. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Transport per Spedition die Anlieferung der Ware auf LKW-befahrbarer Straße bis zur Abladestelle am Fahrzeug, nicht jedoch den Weitertransport zur Verwendungs- bzw. Lagerstelle.

2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer einen bestimmten Liefertermin als verbindlich zugesagt hat. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 14 Tage ab Vertragsschluss. Die angegebene Lieferzeit bezieht sich ausschließlich auf Werktage; diese sind von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen (maßgebliches Bundesland: Rheinland-Pfalz).

3. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn dieser ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette, etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr abweichend davon bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Kunden zu vertretenden, Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet der Verkäufer eine pauschale Entschädigung i.H.v. EUR 25,- pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist. Existiert keine Lieferfrist, beginnt der Zeitraum mit Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen erfüllt sind, die der Verkäufer gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen. Besteht ein Kontokorrent, so besteht die zu sichernde Forderung aus der jeweiligen Saldoforderung.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und über sie im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen bzw. die Saldoforderungen aus Kontokorrent des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Vertrieb der Vorbehaltsware (durch Kauf-, Werkvertrag u.a. Verträge) sowie Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die gegen Dritte (inkl. Abnehmer) aus unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung und/oder Ansprüche auf Versicherungsleistungen entstehen, tritt der Kunde dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages der betroffenen Vorbehaltsware ab. Zudem tritt der Kunde seine vorbenannten Forderungen in Höhe eines über den Rechnungsbetrag hinausgehenden Sicherheitsaufschlages von 10 % an den Verkäufer sicherungshalber ab, es sei denn, dieser Abtretung stehen Rechte Dritter entgegen.

4. Der Verkäufer nimmt diese Abtretungen hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen für den Verkäufer einzuziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Der Verkäufer wird die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere mit der Entgeltforderung in Verzug gerät – , ist der Verkäufer berechtigt, vom Kunden die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und Schuldner, die Mitteilung der Abtretung an die Schuldner und die Aushändigung aller Unterlagen sowie alle Angaben, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt, zu verlangen. Der Kunde darf die Forderungen nicht abtreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Factor unwiderruflich, die Gegenleistung solange an den Verkäufer zu bewirken, wie noch Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden bestehen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, eine Verarbeitung und/oder Umbildung allein der Vorbehaltsware bzw. der Vorbehaltsware mit anderen Stoffen nur für den Verkäufer als Hersteller vorzunehmen.

6. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und der Verkäufer sich einig, dass der Kunde dem Verkäufer bei Verbindung oder Vermischung anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an.

7. Für den Fall der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware selbst, insbesondere die Regelungen zur Abtretung gem. vorstehender Ziff. 3.

8. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde, wobei Anwaltskosten nach RVG abgerechnet werden.

9. Auf Wunsch des Kunden ist der Verkäufer verpflichtet, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der dem Verkäufer zustehenden offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten auszuwählen.

V. Mängelrechte, Haftung

1. Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart oder nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall spätestens unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").

3. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziffern VI. und VII.

VI. Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Verkäufer haftet dem Kunden für andere als Mängelrechte auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Abweichend von vorstehender Ziff. 2 haftet der Verkäufer in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. Garantiehaftung, Haftung nach Produkthaftungsgesetz), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei unerlaubten Handlungen, bei Arglist und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dem Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

4. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch wiederum der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5. Die sich aus vorstehenden Ziffern ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden sich der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zurechnen lassen muss.

VII. Verjährung

1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

2. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.